R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
06.08.2014
Arbeitsrecht
BAG: Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

Das BAG hat mit Beschluss vom 2.7.2014 - 10 AS 3/14 - entschieden:
Rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse sind für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, bindend. Dies folgt aus § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG iVm. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG und betrifft auch die örtliche Zuständigkeit. Nur bei krassen Rechtsverletzungen kommt eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit notwendig ist. In negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten sind die obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen. Zuständig ist der Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird. Handelt es sich um einen Streit über die örtliche Zuständigkeit innerhalb des beschrittenen Rechtswegs, ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 36 Abs. 2 ZPO das Landesarbeitsgericht zuständig, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört.
 

 

stats