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Arbeitsrecht
20.07.2015
Arbeitsrecht
BAG: Besitzstandszulage bei Beendigung einer zulageberechtigenden Tätigkeit nach dem TVK - Schadenersatzanspruch bei Erteilen einer unzutreffenden Auskunft – Anspruch auf eine weitere Zulage für das Spielen eines „gewöhnlichen“ Nebeninstruments nach dem TVK

Das BAG hat mit Urteil vom 21.5.2015 – 6 AZR 349/14 – wie folgt entschieden:

1. Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Anderenfalls ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er die Auskunft schuldhaft unrichtig erteilt und diese ursächlich für den Schaden des Arbeitnehmers ist.

2. Spielt der Musiker mehr als ein „gewöhnliches“ Nebeninstrument, steht ihm die Zulage nach § 26 Abs. 4 Unterabs. 1 und 2 TVK aF bzw. § 20 Abs. 5 Unterabs. 1 und 2 TVK nF nur einmal zu.

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