R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
07.08.2014
Arbeitsrecht
BAG: Beschluss des Landesarbeitsgerichts ohne Sachverhaltsdarstellung

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.5.2014 - 1 ABR 51/11 - entschieden:
Einem Beschwerdebeschluss ohne festgestellten Sachverhalt kann nicht entnommen werden, welchen Streitstoff das Beschwerdegericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Das zwingt ohne Feststellung eines Rechtsfehlers des Landesarbeitsgerichts und ohne entsprechende Rüge des Rechtsbeschwerdeführers regelmäßig zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht. Nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ArbGG gilt für die Beschwerdeentscheidung (nur) § 69 Abs. 1 Satz 2 ArbGG entsprechend. § 69 Abs. 2 ArbGG, wonach im Berufungsurteil von der Darstellung des Tatbestands abgesehen werden kann, findet ebenso wenig Anwendung wie § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, wonach bei einem Urteil, gegen das die Revision statthaft ist, unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen eine Bezugnahme auf das mit der Berufung angefochtene Urteil zulässig ist.

 

stats