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Arbeitsrecht
02.03.2011
Arbeitsrecht
BAG: Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres

Das BAG entschied in seinem Urteil vom9.9.2010 -

2 AZR 714/08 - wie folgt: § 622 Abs. 2 S. 2 BGB ist

mit Unionsrecht unvereinbar. Wegen des Anwendungsvorrangs

des Unionsrechts ist die Vorschrift

für nach dem 2.12.2006 erklärte Kündigungen

nichtanzuwenden. In die Berechnung der Beschäftigungsdauer

i. S. v. § 622 Abs. 2 S. 1 BGB sind damit

auch Zeiten einzubeziehen, die vor der Vollendung

des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen.

Für die Berücksichtigungder Beschäftigungszeiten im

Rahmen von § 622Abs. 2 S. 1 BGB macht

es keinen Unterschied, ob die Zeiten in einem Arbeitsverhältnis

oder (teilweise) in einem Ausbildungsverhältnis

verbracht wurden.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-564-6

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