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Arbeitsrecht
19.03.2016
Arbeitsrecht
BAG: Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung - Abrechnungsanspruch

Das BAG hat mit Urteil vom 9.12.2015 – 10 AZR 731/14 – wie folgt entschieden:

1. Der in § 20 Abs. 2 MTV verwendete Begriff der „Flugstunde“ hat keine andere Bedeutung als der in § 12 Abs. 2 MTV enthaltene Begriff „Flugzeit“.

2. Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO ist dem Arbeitnehmer „bei Zahlung“ des Arbeitsentgelts eine Abrechnung zu erteilen. Eine bereits vor Zahlung erhobene Klage auf Erteilung einer Abrechnung ist zur Zeit unbegründet.

3. Soweit mit einer Klage eine Abrechnung bei künftig erfolgenden Zahlungen begehrt wird, handelt es sich um eine Klage auf künftige Leistung im Sinne von § 259 ZPO. Ein solcher Antrag ist nur zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Arbeitgeber sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Hierfür trägt der Arbeitnehmer die Behauptungs- und Beweislast.

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