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Arbeitsrecht
10.01.2017
Arbeitsrecht
BAG: Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des Vorruhestandsgelds

Das BAG hat mit Urteil vom 15.11.2016 – 9 AZR 81/16 – wie folgt entschieden:

Bestimmt ein Sozialplan, dass die Höhe eines Vorruhestandsgelds auf der Grundlage des „Brutto-Arbeitsentgelts des letzten Monats vor Beginn des Vorruhestands“ berechnet werden soll, so ergibt die Auslegung, dass auf das Jahr bezogene Tantieme- oder Bonuszahlungen nicht zu berücksichtigen sind.

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