R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
12.05.2015
Arbeitsrecht
BAG: Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Gesamtheit von Arbeitnehmern - Rohrleitungsbauarbeiten - Montage des Druckrohrsystems in einem Kraftwerkskessel

Das BAG hat mit Urteil vom 21.1.2015 — 10 AZR 55/14 — wie folgt entschieden:

1. Zu den Rohrleitungsbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV können auch die Montage und das Verschweißen des Druckrohrsystems in einem Kraftwerkskessel gehören.

2. Ist eine handwerkliche Berufsausbildung für die ausgeübte Tätigkeit nicht prägend, weil die Arbeitnehmer arbeitsteilig mit anderen Auftragnehmern und dem Hersteller des Kraftwerkskessels zusammenarbeiten und lediglich Teilleistungen mit hohem Spezialisierungsgrad ausführen, die nur einen von mehreren Arbeitsschritten bei der Herstellung einer Industrieanlage darstellen, kann dies im Rahmen einer Gesamtbewertung den Schluss rechtfertigen, dass die Arbeitnehmer industrielle und nicht handwerkliche Arbeiten verrichten.

stats