LAG Berlin-Brandenburg: Ausschlussfrist; Geldtendmachung durch E-Mail; vorbehaltlose Abrechnung einer Forderung
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 24.8.2018 – 2 Sa 403/18 wie folgt entschieden:
Wird eine Forderung per E-Mail geltend gemacht, ist der Absender darlegungs- und beweispflichtig für den Zugang der Mail beim Empfänger.