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Arbeitsrecht
31.01.2013
Arbeitsrecht
BAG: Ausschluss der Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs bei Nichterfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nach § 12 Abschn. IV Ziff. 2 Satz 2 des Manteltarifvertrags für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992 idF vom 16. April 2008 (MTV Chemie)

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.11.2012 - 9 AZR 64/11 - wie folgt: Die Tarifvertragsparteien des MTV Chemie haben mit § 12 Abschn. IV Ziff. 2 Satz 2 MTV Chemie ein eigenständiges, von dem des Bundesurlaubsgesetzes abweichendes Abgeltungsregime geschaffen, dem zufolge der nicht erfüllbare tarifliche Mehrurlaub nicht abzugelten ist. § 12 Abschn. IV Ziff. 2 Satz 2 MTV Chemie enthält nicht nur einen deklaratorischen Hinweis der Tarifvertragsparteien auf das Bundesurlaubsgesetz, sondern ist eine Tarifnorm iSd. § 1 Abs. 1, § 4 TVG. Die Tarifvorschrift verlagert das Risiko, dass der Arbeitgeber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer Urlaub nicht gewähren kann, auf den Arbeitnehmer. Soweit sie die Abgeltung des über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden tariflichen Mehrurlaubs regelt, steht ihr höherrangiges Recht nicht entgegen.

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