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Arbeitsrecht
20.02.2015
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung eines Prozessvergleichs - Anspruch auf Einsatz in der Nachtschicht - Versetzung - Annahmeverzug

Das BAG hat mit Urteil vom 10.12. 2014 — 10 AZR 63/14 – wie folgt entschieden:

1. Das einseitige Recht des Arbeitgebers zur Änderung der Lage der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG setzt voraus, dass die zu ändernde Verteilung der Arbeitszeit infolge eines Verlangens des Arbeitnehmers nach § 8 TzBfG mit vertragsändernder Wirkung festgelegt wurde.

2. War die Festlegung der Lage der Arbeitszeit (hier: Einsatz in der Nachtschicht) im Wege des Direktionsrechts erfolgt und ist es nachfolgend zu keinen vertraglichen Vereinbarungen hierüber gekommen, ist eine Neufestlegung (nur) am Maßstab des § 106 GewO zu messen.

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