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Arbeitsrecht
01.03.2011
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung einer Verweisungsklausel

Das BAG entschied in seinemUrteil vom 22.9.2010

- 4 AZR 98/09 - wie folgt: Eine arbeitsvertragliche

Klausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Einschränkung auf bestimmte Tarifverträge eines konkret bezeichneten

Gewerbes in ihrer jeweiligen Fassung

verweist, ist im Regelfall dahingehend auszulegen,

dass die Tarifverträge gerade dieses Gewerbes in

der jeweiligen Fassung zur Anwendung kommen

sollen und dass diese Anwendung nicht von Faktoren

abhängt, die nicht im Vertrag genannt oder

sonst für beide Parteien in vergleichbarer Weise ersichtlich zur Voraussetzung gemacht worden sind.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-564-5

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