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Arbeitsrecht
04.08.2014
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Aufnahme in die Übergangsversorgung für das Bordpersonal der L. (A. Berlin)

Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 28.2.2014 – 8 Sa 1960/13 – entschieden:
Für das Bordpersonal besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Übergangsversorgung nach dem TV-ÜV mehr, weil es – nachdem die Unwirksamkeit der tariflichen Altersgrenze höchstrichterlich festgestellt ist – zu keiner – unfreiwilligen Vertragsbeendigung mit Erreichen des 60. Lebensjahres mehr kommen kann und der Tarifvertrag allein der Schließung der Versorgungslücke zwischem dem 60. Lebensjahr und dem Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. der vorgezogenen Altersgrenze diente.

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