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Arbeitsrecht
30.12.2009
Arbeitsrecht
: Arbeitgeberpflichten aus ELENA

Zum 1.1.2010 startet mit der erstmaligen Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA). Diese Meldung hat monatlich zeitgleich mit der Entgeltabrechnung zu erfolgen. Ziel ist die Entlastung der Arbeitgeber durch Abbau des Bescheinigungswesens. Ab 2012 werden die Bescheinigungen an die BfA und nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ersetzt werden (vgl. www.das-elena-verfahren.de).

--> Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat schwere Bedenken gegen diese zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten, da auch Informationen über Streikteilnahme, Fehlzeiten am Arbeitsplatz und Abmahnungen gespeichert werden.

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