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Arbeitsrecht
02.03.2016
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von Versorgungsbestimmungen

Das BAG hat mit Urteil vom 8.12.2015 – 3 AZR 267/14 – wie folgt entschieden:

1. Wird eine auslegungsbedürftige Betriebsvereinbarung im Arbeitsvertrag eindeutig in Bezug genommen, führt die Notwendigkeit der Auslegung der Betriebsvereinbarung nicht dazu, dass die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel ihrerseits unklar würde und deshalb nach § 305c Abs. 2 BGB Auslegungszweifel zulasten des Verwenders der Bezugnahmeklausel gingen. Eine mögliche Unklarheit des in Bezug genommenen Regelwerks wirkt sich nicht auf die Bezugnahmeklausel selbst aus.

2. Die Umstände bei Vertragsschluss sind bei der Prüfung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB nicht zu berücksichtigen. § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB gilt nur für die Wirksamkeitskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, nicht aber für die Anwendung des § 305c Abs. 2 BGB.

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