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Arbeitsrecht
06.09.2011
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf Entgeltumwandlung und Abdingbarkeit durch Bezugnahme auf einschlägigen Tarifvertrag

Das BAGentschied in seinem Urteil vom19.4.2011 – 3 AZR 154/09 – wie folgt: Der Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG kann gemäß § 17 Abs. 3 S. 1 BetrAVG durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Eine derartige Tarifbestimmung gilt nach § 17 Abs. 3 S. 2 BetrAVG auch zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbart ist. Die einschlägige tarifliche Regelung i. S. v. § 17 Abs. 3 S. 2 BetrAVGist diejenige, die gemäß § 4 Abs. 1 TVGgeltenwürde,wenn die Parteien des Arbeitsvertrages tarifgebunden wären. Die Bezugnahme muss sich daher auf den räumlich, zeitlich, fachlich und persönlich anwendbaren Tarifvertrag richten. Dies gelte auch, wenn der Arbeitgeber die Anwendung des Tarifvertrages mit allen Arbeitnehmern vereinbart und ein anderer einschlägiger Tarifvertrag für den Arbeitgeber nicht besteht.

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