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Arbeitsrecht
16.03.2016
Arbeitsrecht
BAG: Annahmeverzug - Angebot - Unvermögen - behördliches Beschäftigungsverbot - „Einsatzverbot“

Das BAG hat mit Urteil vom 21.10.2015 – 5 AZR 843/14 – wie folgt entschieden:

1. Ein Angebot der Arbeitsleistung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Arbeitgeber durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf ein Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat.

2. Ein zum Unvermögen (§ 297 BGB) des Arbeitnehmers führendes behördliches Beschäftigungsverbot muss diese Rechtsfolge klar und deutlich zum Ausdruck bringen und als hoheitliche Maßnahme dem betroffenen Arbeitnehmer bekannt gegeben werden.

3. Ist dem Arbeitgeber nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar, schließt dies seinen Annahmeverzug aus.

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