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Arbeitsrecht
19.12.2016
Arbeitsrecht
BAG: Anhörungsrüge vor Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe

Das BAG hat mit Beschluss vom 29.11.2016 – 10 ABR 68/16 (F) – wie folgt entschieden:

1. Ein Verfahrensbeteiligter kann im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG eine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung nur darlegen, wenn er die schriftlich niedergelegten Gründe der beanstandeten Entscheidung kennt. Einer Anhörungsrüge, die vor Bekanntgabe der mit Gründen versehenen Entscheidung erhoben ist, fehlt zwangsläufig der ordnungsgemäße Vortrag einer Gehörsverletzung und deren Entscheidungserheblichkeit. Sie ist deshalb unzulässig.

2. Weder den mündlich mitgeteilten Entscheidungsgründen noch einer Presseerklärung des erkennenden Gerichts kann verbindlich entnommen werden, welche Erwägungen für die Entscheidung tatsächlich maßgebend sind.

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