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Arbeitsrecht
22.12.2011
Arbeitsrecht
BAG: Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung

Das BAG entschied in seinemUrteil vom 19.7.2011 - 3 AZR 434/09 - wie folgt: § 7 Abs. 2 S. 3 und S. 4 BetrAVG verweist für die Berechnung einer insolvenzgeschützten Versorgungsanwartschaft auf  die Regelung in § 2 Abs. 1 S. 1 BetrAVGzur Berechnung der gesetzlich unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Anzuwenden ist danach das Prinzip der zeitratierlichen Berechnung. Diese
Berechnungsmethode kann zur Folge haben, dass eine Betriebszugehörigkeit, die in jüngeren Jahren erbracht wird, zu einer geringeren Anwartschaft führt als dieselbe Betriebszugehörigkeit, die in höherem Lebensalter zurückgelegt wird. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nach der Versorgungsordnung Versorgungsanwartschaften nur bis zu einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit - z. B. 30 Jahre - erworben werden können und sich eine darüber hinausgehende Betriebszugehörigkeit nicht mehr unmittelbar rentensteigernd auswirkt. Diese Ungleichbehandlung bewirkt keine gegen das Unionsrecht verstoßende Diskriminierungwegen des Alters.

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