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Arbeitsrecht
06.10.0
Arbeitsrecht
BAG: Abfindung nach § 1a KSchG

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.7.2008 - 2 AZR 209/07 - wie folgt: Die Regelung des § 1a KSchG etabliert keinen unabdingbaren Mindestanspruch auf eine Abfindung bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Sie steht einer Auslegung eines Kündigungsschreibens als eigenständiges, von den Voraussetzungen des § 1a KSchG unabhängiges Abfindungsangebot nicht entgegen. Die Arbeitsvertragsparteien können deshalb bei einer betriebsbedingten Kündigung eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung vereinbaren.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2290-1 unter www.betriebs-berater.de

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