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Arbeitsrecht
18.08.2014
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 19.6.2014 – 7 TaBVGa 1219/14 – entschieden:

1. Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung dient nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs für den Interessenausgleich, nicht losgelöst hiervon, der Untersagung der Betriebsänderung selbst.

2. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung können nur solche Maßnahmen des Arbeitgebers untersagt werden, die den Verhandlungsanspruch des Betriebsrats rechtlich oder faktisch in Frage stellen (hier verneint).

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