GA De La Tour schlägt mit den Schlussanträgen vom 20. 1. 2022 – Rs. C-328/20; Europäische Kommission gegen Republik Österreich; ECLI:EU:C:2022:45 – dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
... die für die Zwecke der Ausübung des Rechts zum Vorsteuerabzug als im Geschäftspreis der Leistung enthalten gilt (Britisches Vorabentscheidungsersuchen)
... ihr Verzugszinsen auf den Betrag der Geldbuße zu zahlen, den sie im Zusammenhang mit einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln rechtsgrundlos gezahlt
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