Die Bundesregierung hat am 21.6.2019 drei Gesetzentwürfe zur Grundsteuerreform vorgelegt:
(1) Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG);
(2) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b);
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