Das BAG hat mit Urteil vom 15.8.2018 – 10 AZR 211/17 – wie folgt entschieden:
1. Tatbestandsvoraussetzung für den Anspruch auf die Funktionszulage nach I 2 a GTV ist nur die Ausübung einer Tätigkeit als ...
Das BAG hat mit Urteil vom 19.6.2018 – 9 AZR 615/17 – wie folgt entschieden:
1. Allein der Antrag des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG aufzulösen, lässt weder ...
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 3.7.2018 – 3 K 198/17 - entschieden:
1. Ist in einem Grunderwerbsteuerbescheid ein Erwerbsvorgang bezeichnet, der nicht ausreicht, um eine Steuerpflicht zu begründen, ist der Bescheid rechtswidrig, ohne dass die Behörde den – unzutreffenden – Erwerbsvorgang durch einen anderen - zutreffenden - ersetzen könnte. Ein dennoch ergangener „Änderungsbescheid“, in dem der Erwerbsvorgang nunmehr zutreffend bezeichnet ist, kann aber, auch durch das FG, gemäß § 128 Abs. 1 AO in einen Erstbescheid umgedeutet werden.
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