Der BGH hat mit Teilversäumnis- u. Teilendurteil vom 25.10.2016 - II ZR 230/15 – entschieden: § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt hinsichtlich der Hauptversammlung gelten, ...
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