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Wirtschaftsrecht
29.09.2017
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Übergang der Unternehmergesellschaft zur Voll-GmbH durch (Bar-)Kapitalerhöhung

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 17.7.2017 – 9 W 70/17 – entschieden: Die Unternehmergesellschaft kann auf die Weise durch Barkapitalerhöhung zur Vollgesellschaft erstarken, dass die Summe ihres ursprünglichen, der Volleinzahlungspflicht unterliegenden Stammkapitals und des auf den neuen Anteil eingezahlten Anteils zusammen dem Halbaufbringungsgrundsatz genügen.
Die Versicherung des Geschäftsführers aus Anlass der Kapitalerhöhung muss sich - wenn dem Halbaufbringungsgrundsatz Genüge getan ist - nur auf den neuen Kapitalanteil beziehen, § 57 Abs. 2 GmbHG. Die Fortdauer des Vorhandenseins des ursprünglichen Stammkapitals der UG muss der Geschäftsführer bei Anmeldung der Kapitalerhöhung nicht versichern.

 

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