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Wirtschaftsrecht
03.03.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Wirksamkeit einer Klausel über Genehmigungsfiktion unter besonderen Formvorgaben in AGB-Sparkassen

Der BGH hat mit Urteil vom 28.1.2014 - XI ZR 424/12 - wie folgt entschieden: Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen 2002, der zufolge Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse der Sparkasse schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde, auf diesem Wege zugehen müssen, benachteiligt den Vertragspartner der Sparkasse nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

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