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Wirtschaftsrecht
18.08.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Werbung einer Apotheke mit überhöhtem Vergleichspreis ist irreführend – Apothekenabgabepreis

Mit Urteil vom 31.3.2016 – I ZR 31/15 – hat der BGH entschieden: Die Angabe eines um 5% überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

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