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Wirtschaftsrecht
15.02.2018
Wirtschaftsrecht
BVAU: Warnung vor Fachkräftemangel im Arbeitsrecht

BVAU, Pressemitteilung vom 2.2.2018

 

Trotz erneut steigendem Arbeitsvolumen im Arbeitsrecht bauen Unternehmen arbeitsrechtliche Kapazitäten ab / Umfrageergebnisse zur Kapazitätsplanung der Unternehmen im Arbeitsrecht 2018 verdeutlichen Probleme der Unternehmen bei der Rekrutierung von Arbeitsrechtlern.

 

Die Unternehmen in Deutschland rechnen für das Jahr 2018 mit noch einmal zunehmenden Aufgaben für die Arbeitsrechtler im Vergleich zu 2017. Nach einer Befragung des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) rechnen mehr als zwei Drittel aller befragten Unternehmen damit, dass die Aufgaben und Belastungen für arbeitsrechtliche Fragestellungen grösser, für fast ein Viertel sogar deutlich grösser werden.

 

„Aufgrund der noch abzuarbeitenden neuen Gesetze aus der letzten Legislaturperiode überrascht das Ergebnis zum Arbeitsvolumen zunächst nicht“, erläutert BVAU-Präsident Alexander Zumkeller. „Allerdings vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung und der damit einhergehenden Unsicherheiten, was noch zusätzlich kommt, ist die aktuelle Einschätzung in den Unternehmen sehr bedenklich“, so Zumkeller weiter.

 

„Vor diesem Hintergrund sind die Aussagen, arbeitsrechtliche Kapazitäten erstmals auch abbauen zu müssen allerdings erschreckend und sollten als deutliches Warnsignal verstanden werden“, ergänzt BVAU-Vizepräsident Prof. Dr. Rupert Felder. „Die wachsenden Probleme bei der Rekrutierung sowohl von erfahrenen Arbeitsrechtlern als auch bei der Suche nach Berufsanfängern verstärken das Problem in die falsche Richtung.“. Aus diesem Grund ist mittelfristig mit einem echten Fachkräftemangel im Bereich der arbeitsrechtlichen Kompetenz in den Unternehmen zu rechnen.

 

Mehr als ein Drittel der befragten Arbeitsrechtler mit Team- und Budgetveranwortung in den Unternehmen wollen das zunehmende Arbeitsvolumen über Neueinstellungen abfangen, bekommen allerdings diese fehlenden Stellen nicht genehmigt. Selbst wenn eine Neueinstellung erfolgen kann, verweisen fast 70% der Unternehmen auf grosse Probleme bei der Stellenbesetzung mit berufserfahrenen Arbeitsrechtlern; eine erneute Steigerung dieses Wertes im Vergleich zum Vorjahr. Die Folge: die Einstellung von Berufsanfängern geschieht zum Teil nur, weil keine berufserfahrenen Kolleginnen und Kollegen gefunden werden – eine Verdopplung dieses Ergebnisses, so die Umfrageergebnisse weiter.

 

„Das Ergebnis liegt auf der Hand: wir steuern auf einen echten Fachkräftemangel im Unternehmensarbeitsrecht zu“, bewertet BVAU-Präsident Alexander Zumkeller die Ergebnisse und begründet weiter: “Selbst die Bereitschaft in den Unternehmen, arbeitsrechtlichen Nachwuchs auszubilden und zu fördern hat sich halbiert.“.

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