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Wirtschaftsrecht
22.08.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

Der BGH hat mit Urteil vom 3.8.2017 - VII ZR 32/17 – entschieden: a) Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat.

b) Der Handelsvertreter ist, wenn der Unternehmer die Erteilung einer Abrechnung über die dem Handelsvertreter zustehende Provision verweigert, obwohl er zur Ab-rechnung verpflichtet ist, grundsätzlich berechtigt, die Vorlage eines Buchauszugs zusammen mit der Abrechnung über die Provision gerichtlich geltend zu machen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13).

Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wird in einer der kommenden Ausgaben des BB mit einem Kommentar von Thume veröffentlicht.

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