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Wirtschaftsrecht
08.11.2013
Wirtschaftsrecht
LG Köln: Telekom-Tempodrosselung im Internet verboten

Die Deutsche Telekom hat bei ihren Plänen für eine Tempodrosselung im Festnetz einen empfindlichen Dämpfer bekommen. Verbraucherschützer trugen mit einer Klage gegen den Bonner Konzern wegen der umstrittenen Drosselung vor Gericht einen ersten Sieg davon. Eine entsprechende Vertragsklausel bei Festnetz-Flatrates erklärte das Kölner Landgericht am 30.10.2013 – 26 O 211/13 – für nicht zulässig. Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(PM LG Köln vom 30.10.2013)

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