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Wirtschaftsrecht
14.11.2017
Wirtschaftsrecht
EuGH-SA: Schrems vs. Facebook – Verbrauchergerichtsstand gilt nicht für abgetreten Ansprüche

Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek in seinen Schlussanträgen vom 14.11.2017 – Rs. C-498/16 – kann sich Herr Schrems hinsichtlich der privaten Nutzung seines eigenen Facebook-Kontos auf seine Verbrauchereigenschaft stützen, um Facebook Ireland vor den österreichischen Gerichten zu verklagen. Er kann sich jedoch in Bezug auf Ansprüche, die ihm von anderen Verbrauchern abgetreten wurden, nicht auf seine Verbrauchereigenschaft berufen.Für Generalanwalt Bobek steht außer Zweifel, dass Sammelklagen dem effektiven gerichtlichen Schutz der Verbraucher dienen. Werden sie gut konzipiert und umgesetzt, können sie auch weitere systemische Vorteile für das Justizsystem wie eine geringere Notwendigkeit von Parallelverfahren aufweisen. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Gerichtshofs, solche Sammelklagen für Verbrauchersachen zu schaffen, sondern obliegt gegebenenfalls dem Unionsgesetzgeber.  

(PM EuGH vom 14.11.2017)

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