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Wirtschaftsrecht
22.11.2012
Wirtschaftsrecht
LG Düsseldorf: Pudding „Flecki" verletzt kein Patent

Mit Urteil vom 20.11.2012 - 4b O 141/12 - hat das LG Düsseldorf entschieden, dass weder der Pudding „Flecki" noch seine Herstellung patentverletzend sind.


Die Kammer hatte bereits Zweifel, ob das Verfahren, nach dem „Flecki" hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt. Während „Paula" viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei „Flecki" diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Dagegen sei zur Herstellung von „Flecki" allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen.


Bei so gravierenden Unterschieden könne von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden.


(PM LG Düsseldorf vom 16.11.2012)

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