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Wirtschaftsrecht
29.05.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Prüfung des Mitverschuldens

Mit Urteil vom 20.3.2012 - VI ZR 3/11 -  hat der BGH entschieden, dass bei der Prüfung eines Mitverschuldens gemäß § 254 Abs. 1 BGB ein Verschulden, das nur gesetzlich vermutet wird, nicht berücksichtigt werden darf (hier: § 832 BGB).

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