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Wirtschaftsrecht
17.09.2014
Wirtschaftsrecht
EuGH: Mitgliedstaaten dürfen Bibliotheken die Digitalisierung von Büchern gestatten

Mit Urteil vom 11.9.2014 – Rs. C-117/13 – hat der EuGH in dem Verfahren Ulmer-Verlag gegen Technische Universität Darmstadt entschieden, dass ein Mitgliedstaat Bibliotheken gestatten darf, bestimmte Bücher aus ihrem Bestand ohne Zustimmung der Rechtsinhaber zu digitalisieren, um sie an elektronischen Leseplätzen bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten dürfen innerhalb bestimmter Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen, darunter die Zahlung eines gerechten Ausgleichs an die Rechtsinhaber, den Nutzern gestatten, von der Bibliothek digitalisierte Bücher auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern.
(PM EuGH vom 11.9.2014)

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