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Wirtschaftsrecht
19.09.2014
Wirtschaftsrecht
Bundestag: Marktbeherrschende Firmen im Internet

Unverfälschter Wettbewerb ist für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit von Webseiten dürfe durch ein marktbeherrschendes Unternehmen nicht missbräuchlich oder diskriminierend beeinflusst werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2520) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2371) zum Thema „Marktmacht Google“ und zu der Sichtbarkeit von Suchergebnissen im Online-Reisevertrieb.

(hib-Meldung vom 19.9.2014)

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