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Wirtschaftsrecht
04.03.2018
Wirtschaftsrecht
LG Hamburg: Käufer eines manipuliertenVW-Diesels hat Anspruch auf ein neues typengleiches Ersatzfahrzeug

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 7.3.2018 – 329 O 105/17 – entschieden, dass der Käufer eines manipulierten VW-Dieselfahrzeugs Anspruch auf ein fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers hat. Das Gericht führt aus, dass der Käufer eines neuen Kfz erwarten könne, dass dieses in vollem Umfang den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspreche. Das den jeweils geltenden Abgasvorschriften entsprechende Emissionsverhalten des Motors stelle eine Eigenschaft dar, welche für die geschuldete Beschaffenheit i. S. d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB maßgeblich sei. Das Emissionsverhalten des streitgegenständlichen Motors entspreche  diesen Vorschriften jedoch nicht. Auch erwarte ein Durchschnittskäufer nicht, dass die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte nur deshalb eingehalten und entsprechend attestiert werden, weil eine Software installiert ist, die dafür sorgt, dass der Prüflaufstand erkannt und über entsprechende Programmierung der Motorsteuerung nur für diesen Fall der Stickoxidausstoß reduziert werde. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs werde nicht dadurch beseitigt, dass der Kläger das Software-Update habe durchführen lassen. Die von ihm gewählte Nacherfüllung durch Neulieferung eines Fahrzeuges sei auch nicht unverhältnismäßig.

LG Hamburg, Urteil vom 7.3.2018 – 329 O 105/17

(Nicht amtliche Leitsätze) 

Volltext unter BBL2018-706-2

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