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Wirtschaftsrecht
01.09.2014
Wirtschaftsrecht
BRAK: Justizministerium kündigt Kompetenzregelung zur Fortbildungspflicht für Satzungsversammlung an

Bundesjustizminister Maas hat in einem Schreiben Ende Juli 2014 mitgeteilt, dass er beabsichtigt, die Anregung der Satzungsversammlung zu einer Änderung des § 59b BRAO aufzugreifen. Die Satzungsversammlung hatte auf ihrer letzten Sitzung eine Resolution verabschiedet, in der sie den Gesetzgeber bat, den Kompetenzkatalog des § 59b BRAO um die Befugniss zur Regelung der nach § 43a Abs. 6 BRAO festgelegten anwaltlichen Fortbildungspflicht zu erweitern.
„Eine kontrollierte Fortbildung kann das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Qualität anwaltlicher Tätigkeit stärken“, führt der Bundesjustizminister in seinem Schreiben an den Vorsitzenden der Satzungsversammlung Axel C. Filges aus und kündigte einen baldigen entsprechenden Regelungsvorschlag an.
(PM BRAK)

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