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Wirtschaftsrecht
28.02.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Inanspruchnahme des Frachtführers wegen unzureichender Kühlung der Transportware – Darlegungs- und Beweislast

Der BGH hat mit Urteil vom 23.11.2017 - I ZR 51/16 - entschieden:

a) Der Anspruchsteller, der vom Frachtführer Schadensersatz mit der Begründung beansprucht, Tiefkühlware sei während des Transports nicht ausreichend gekühlt worden, muss darlegen und beweisen, dass er dem Frachtführer das Transportgut in ordnungsgemäß gekühltem Zustand übergeben hat.

b) Unterzeichnet der Frachtführer vorbehaltlos einen Lieferschein, in dem eine ausreichende Vorkühlung der zu transportierenden Ware festgehalten ist, trägt er die Beweislast für seine Behauptung, er sei bei der Beladung an einer Kontrolle der Temperatur der übernommenen Ware gehindert worden.

 

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