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Wirtschaftsrecht
22.04.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Hyperlink - Haftung für rechtswidrige Inhalte

Der BGH hat mit Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 102/05 - entschieden:

Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

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