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Wirtschaftsrecht
14.11.2013
Wirtschaftsrecht
LG Freiburg: Haftung eines Autohauses für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters

Das LG Freiburg hat mit Urteil vom 4.11.2013 - 12 O 83/13 - wie folgt entschieden: Wirbt ein als Verkäufer tätiger Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebook-Seite für den Kauf von Kraftfahrzeugen bei dem namentlich benannten Autohaus unter Hinweis auf seine dienstliche Telefonnummer, haftet das Autohaus für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters nach § 8 Abs. 2 UWG, auch wenn es keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters hatte.

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