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Wirtschaftsrecht
11.04.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Haftung des Insolvenzverwalters für unternehmerische Fehlentscheidung

Der BGH hat mit Urteil vom 16.3.2017 – IX ZR 253/15 – entschieden: a) Ob der Insolvenzverwalter für eine unternehmerische Fehlentscheidung haftet, ist am Insolvenzzweck der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger unter Berücksichtigung der von den Insolvenzgläubigern getroffenen Verfahrensentscheidungen zu messen.

b) Der Insolvenzverwalter darf keine Geschäftschance persönlich nutzen, die auf-grund der Umstände des jeweiligen Falles dem von ihm verwalteten Schuldnerunternehmen zuzuordnen ist.

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