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Wirtschaftsrecht
12.02.2016
Wirtschaftsrecht
OLG München: Haftung bei Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse

Das OLG München hat mit Urteil vom 14.1.2016 – 29 U 2593/15 – wie folgt entschieden:

In Filesharing-Fällen betrifft die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers die der Feststellung der Täterschaft vorgelagerte Frage, ob die Voraussetzungen für die tatsächliche Vermutung vorliegen, er sei der Täter. Erst wenn der Anschlussinhaber dieser sekundären Darlegungslast genügt, trifft den Anspruchsteller die Last der dann erforderlichen Beweise; genügt der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dagegen nicht, so muss er zur Widerlegung der dann für den Anspruchsteller streitenden tatsächlichen Vermutung den Gegenbeweis erbringen.

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