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Wirtschaftsrecht
29.12.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Gebrauchtwagenverkäufer muss über „fliegenden Zwischenhändler" aufklären

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 38/09 - entschieden, dass der Verkäufer eines gebrauchten Pkw den Käufer darüber aufklären muss, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen „fliegenden Zwischenhändler" erworben hat. Denn bei einem Zwischenerwerb von einer Person mit unbekannter Identität  liege der Verdacht nahe, dass es während der Besitzzeit des unbekannten Voreigentümers zu Manipulationen am Kilometerzähler oder einer sonstigen unsachgemäßen Behandlung des Fahrzeugs gekommen sei. Die Verlässlichkeit der Angaben zum Fahrzeug werde dadurch grundlegend entwertet.

(PM BGH vom 16.12.2009)

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