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Wirtschaftsrecht
26.03.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Feststellungen zur Insolvenztabelle entfalten bei Insolvenz über das Vermögen einer KG auch Rechtskraft gegenüber einem Kommanditisten

Der BGH hat mit Urteil vom 20.2.2018 – II ZR 272/16 - entschieden: a) Zur substantiierten Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten nach § 171 Abs. 2, § 172 Abs. 4 HGB ist es ausreichend, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenztabelle mit festgestellten Forderungen vorlegt, die nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können.

b) Die mittelbar aus § 201 Abs. 2 InsO folgende Rechtskraftwirkung der widerspruchslos erfolgten Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle nimmt gemäß § 129 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB auch dem Kommanditisten die der Gesellschaft abgesprochenen Einwendungen gegen die Gläubigerforderungen.

 

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