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Wirtschaftsrecht
05.08.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

Mit Urteil vom 27.6.2008 – V ZR 83/07 – hat der BGH entschieden: Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 S. 1 BGB oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen – wirksamer – Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer zahlt. Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1741-3 unter www.betriebs-berater.de

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