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Wirtschaftsrecht
01.09.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Erforderlichkeit von Verbrauchs- und Emissionsangaben für getunte Kraftfahrzeuge

Mit Urteil vom 7.8.2014 – 6 U 61714 - hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden: Nimmt ein Tuningunternehmen an dem Kraftfahrzeug eines anderen Herstellers technische Änderungen vor, die dazu führen, dass die "offiziellen", dh. im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens für das Basismodell ermittelten Benzinverbrauchs- und Abgasemissionswerte nicht mehr zutreffen, ist - soweit für das getunte Fahrzeug selbst kein weiteres Typgenehmigungsverfahren durchgeführt worden ist - das getunte Fahrzeug unabhängig von der Laufleistung nicht als "neuer Personenkraftwagen" im Sinne der PKW-EnVKV einzustufen mit der Folge, dass dieses Fahrzeug ohne Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte angeboten und ausgestellt werden kann. 

Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung ist unanfechtbar. 

 

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