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Wirtschaftsrecht
17.10.2014
Wirtschaftsrecht
BKartA: Der Staat als Unternehmer – (Re-)Kommunalisierung im wettbewerbsrechtlichen Kontext

Auf Einladung des Bundeskartellamtes diskutierten am 2.10.2014 in Bonn rund 100 Kartellrechtsexperten über die Rolle des Wettbewerbs und des Kartellrechts im Rahmen staatlicher Wirtschaftstätigkeit.

Der Arbeitskreis Kartellrecht tagt jährlich zu aktuellen wettbewerbspolitischen Themen. Das Thema in diesem Jahr lautete „Der Staat als Unternehmer – (Re-)Kommunalisierung im wettbewerblichen Kontext“. Zu Gast waren zahlreiche Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangige Vertreter nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richter der Kartellsenate beim OLG Düsseldorf und beim BGH.

Dr. Peter Klocker, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: „Mit der zunehmenden Rekommunalisierung privater Unternehmen, insbesondere im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung, stellen sich eine Vielzahl wettbewerbspolitischer und kartellrechtlicher Fragen. Aus der Doppelrolle des Staates als Marktteilnehmer und Hoheitsträger ergibt sich ein erhöhtes Diskriminierungspotential gegenüber privaten Wettbewerbern. Das belegen beispielsweise zahlreiche Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes bei der Ausschreibung von Strom- und Gaskonzessionen. Tendenzen, die kartellrechtliche Aufsicht über kommunale Unternehmen zu lockern, sind der falsche Weg. Entscheidend ist vielmehr, dass für die unternehmerischen Tätigkeiten des Staates dieselben wettbewerblichen Regeln gelten sollten wie für die Privatwirtschaft – und sie einer stringenten Wettbewerbsaufsicht durch die Kartellämter unterliegen.“

Die Diskussion entspannte sich insbesondere an zwei Themenkomplexen. Diskutiert wurde zum einen, wie staatliche Wirtschaftstätigkeit, Marktwirtschaft und Wettbewerb zusammenpassen. Eine zentrale Frage dabei waren die Auswirkungen staatlicher Wirtschaftstätigkeit auf den Wettbewerb sowie die Effizienz und Ineffizienz von öffentlichen Unternehmen. Kritisch diskutiert wurde die fiskalische Motivation vieler Gemeinden, selbst unternehmerisch tätig zu werden. Notwendig sei eine transparente Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der finanziellen Risiken. Gerade die finanziellen Schwierigkeiten einer Vielzahl von Stadtwerken zeigten, dass die Kommunen die unternehmerischen Risiken eines dynamischen Marktumfeldes oft unterschätzten. Den zweiten Themenschwerpunkt bildete die Frage, inwieweit Kartellrecht auf öffentliche Unternehmen Anwendung finden sollte. Viel diskutiert waren in diesem Zusammenhang die vom Gesetzgeber in der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossene Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Gebühren von der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht sowie die Bestrebungen, die Inhouse-Vergabe von Energiekonzessionen von der Ausschreibungspflicht freizustellen.

Das Arbeitspapier zu der Tagung sowie einzelne Vorträge der Teilnehmer können auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden.

(PM BKartA vom 6.10.2014)

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