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Wirtschaftsrecht
29.09.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Darlehensaufnahme zum Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen durch späteren Geschäftsführer

Mit Urteil vom 22.9.2010 - 3 U 75/10 - hat der das OLG Celle entschieden: Die Aufnahme eines Darlehens zum Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH durch deren späteren Alleingesellschafter und Geschäftsführer stellt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB dar. Die Verjährung der Ansprüche der kreditgebenden Bank gegenüber dem Darlehensnehmer als Verbraucher gem. § 13 BGB sind daher gem. § 497 Abs. 3 S. 3 BGB für bis zu 10 Jahre gehemmt.

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