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Wirtschaftsrecht
10.08.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Behandlung selbständiger Beratungsunternehmen der „Finanzgruppe" einer Sparkasse als freie Anlageberater

Mit Urteil vom 19.7.2012 - III ZR 308/11 - hat der BGH entschieden: Ein selbständiges Unternehmen der „Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (Fortführung der Senatsurteile vom 10.11.2011 - III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372; 3.3.2011 - III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913 und vom 15.4.2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185)

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