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Wirtschaftsrecht
05.12.2017
Wirtschaftsrecht
BGH : Begründung eines Vorbenutzungsrechts i. S. d. DesignG – Bettgestell

Mit Urteil vom 29.6.2017 - I ZR 9/16 – hat der BGH entschieden: a) Als wirkliche und ernsthafte Anstalten, die ebenso wie die Benutzung eines Designs ein Vorbenutzungsrecht im Sinne von § 41 Abs. 1 DesignG begründen können, sind Vorbereitungshandlungen aller Art anzusehen, die auf die Benutzung des Designs gerichtet sind und den ernstlichen Willen sicher er-kennen lassen, die Benutzung alsbald aufzunehmen.

b) Nur im Inland getroffene wirkliche und ernsthafte Anstalten zur Benutzung eines Designs können ein Vorbenutzungsrecht im Sinne von § 41 Abs. 1 DesignG begründen.

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